
Recht
Die Kantone sind zuständig für den Vollzug des Bundesgesetzes über den Umweltschutz und der kantonalen Gesetz im Umweltbereich, sowie die darauf gestützte Ausführungsgesetzgebung von Bund und Kanton. Die Verantwortung für die praktische Umsetzung der Umweltgesetzgebung und deren Wirksamkeit liegt in erster Linie bei den Kantonen. Ihnen kommt damit eine zentrale Rolle im Umweltschutz zu. Wie sie den Gesetzesvollzug organisieren, ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Einige Kantone übertragen die Aufgaben den Gemeinden, andere Kantone erledigen dies selbst.