Recht

Die Kantone sind zuständig für den Vollzug des Bundesgesetzes über den Umweltschutz und der kantonalen Gesetz im Umweltbereich, sowie die darauf gestützte Ausführungsgesetzgebung von Bund und Kanton. Die Verantwortung für die praktische Umsetzung der Umweltgesetzgebung und deren Wirksamkeit liegt in erster Linie bei den Kantonen. Ihnen kommt damit eine zentrale Rolle im Umweltschutz zu. Wie sie den Gesetzesvollzug organisieren, ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Einige Kantone übertragen die Aufgaben den Gemeinden, andere Kantone erledigen dies selbst.

Dokumente

Neuigkeiten

CAS Umweltrecht

01.02.2024

ZHAW Winterthur

Mehr lesen

Neue Checkliste "UVP für Windenergieanlagen"

22.05.2023

Um die Ziele der Energiestrategie des Bundes zu erreichen, braucht es rund 500 zusätzliche Windenergieanlagen bzw. rund 50 Windpärke. Grosse Windenergieanlagen haben jedoch gewichtige Auswirkungen auf die Umwelt und sind oft umstritten.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für solche Anlagen ist anspruchsvoll. Wird sie nicht korrekt durchgeführt, steigt das Risiko für Beschwerden und negative Gerichtsentscheide. Die KVU hat deshalb eine interkantonale Arbeitsgruppe initiiert, die eine neue Checkliste «UVP für Windenergieanlagen» mit dem Fokus auf die Themen Vögel, Fledermäuse, Landschaft und Interessenabwägung erarbeitet hat. Mitgewirkt haben neben den kantonalen Umwelt- und Energiefachstellen auch das BFE, das BAFU und das ARE. 

Mehr lesen

ALLE ANZEIGEN