Willkommen auf der Seite der Geschäftsstelle QS Emissionsmessungen (QSEM)

Die KVU hat einen Handlungsbedarf zur Verbesserung der Qualitätssicherung der amtlichen Emissionsmessungen identifiziert und beschlossen, eine zentrale Geschäftsstelle zu diesem Zweck einzurichten.
Hauptaufgabe der Geschäftsstelle QS Emissionsmessungen ist die Durchführung von periodischen Audits mit Messstellen, um zu prüfen ob diese die Anforderungen für eine Zulassung erfüllen. Weitere Informationen zur Zulassung von Messstellen finden Sie hier.

Im weiteren ist die Geschäftsstelle für die Organisation von Ringversuchen sowie Aus- und Weiterbildungen zum Thema Emissionsmessungen zuständig. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Weiterbildungen und Ringversuche.

Auf dieser Website finden Sie zudem eine aktuelle Liste der in der Schweiz zugelassenen Messstellen sowie weitere Informationen (Dokumente, FAQs) zum Thema Emissionsmessungen.

 

Neuigkeiten

Publikation Jahresbericht 2022 und Bericht "System zur Qualitätssicherung von Emissionsmessungen"

31.05.2023

Die Geschäftsstelle QSEM veröffentlicht den Jahresbericht 2022 und präsentiert einen Rückblick auf die Tätigkeiten vom vergangenen Jahr. Ebenfalls wurde die neue Auflage des Bericht "System zur Qualitätssicherung von Emissionsmessungen" publiziert, in dem das neue System zur Qualitätssicherung beschrieben wird. Die Inhalte des Hauptberichtes wurden aufgrund bisheriger Beschlüsse des Aufsichtsgremiums aktualisiert. Das Dokument 'Anforderungen für die Zulassung von Emissionsmessstellen unter Art. 13a LRV zum Nachweis anerkannter Regeln der Messtechnik' wurde überarbeitet und aktualisiert.
Sehen Sie sich die Berichte um die QSEM hier an.

Mehr lesen

Publikation der Listen zugelassener Messfirmen und behördlicher Messstellen

02.08.2022

Ab August 2022 werden die zugelassenen Messfirmen auf dieser Website geführt. Diese Liste ersetzt die Liste der qualifizierten Messfirmen der Luftunion. Neu ist auch die Liste der behördlichen Messstellen einsehbar, die das Zulassungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben. Aus formalrechtlichen Gründen benötigen behördliche Messtellen keine Zulassung. Die Liste hat rein informativen Charakter.

Beide Listen sind hier einsehbar.

Mehr lesen

ALLE ANZEIGEN