Wasser

Das Gewässerschutzgesetz sorgt für qualitativ gutes Trink- und Brauchwasser. Es stellt sicher, dass die natürlichen Lebensräume von Tieren und Pflanzen in und an Gewässern erhalten bleiben. Daneben brauchen Gewässer naturnahe Strukturen und genügend Raum. Den Kantonen obliegt die Kontrolle und Koordination des Vollzugs, unter anderem bei der Entsorgung von Industrieabwasser, bei der Einleitung von gereinigtem Abwasser in Gewässer oder bei der Nutzung von ober- oder unterirdischen Gewässern. Interkantonale Projekte (Überwachung von Seen, Branchenvereinbarungen, Vollzugshilfen Siedlungsentwässerung) oder Pilotprojekte im Rahmen der KVU erleichtern diese Aufgabe.

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