Wasser
Das Gewässerschutzgesetz sorgt für qualitativ gutes Trink- und Brauchwasser. Es stellt sicher, dass die natürlichen Lebensräume von Tieren und Pflanzen in und an Gewässern erhalten bleiben. Daneben brauchen Gewässer naturnahe Strukturen und genügend Raum. Den Kantonen obliegt die Kontrolle und Koordination des Vollzugs, unter anderem bei der Entsorgung von Industrieabwasser, bei der Einleitung von gereinigtem Abwasser in Gewässer oder bei der Nutzung von ober- oder unterirdischen Gewässern. Interkantonale Projekte (Überwachung von Seen, Branchenvereinbarungen, Vollzugshilfen Siedlungsentwässerung) oder Pilotprojekte im Rahmen der KVU erleichtern diese Aufgabe.
Dokumente
Arbeitsgruppen
Projekte
- Branchenlösung für Kontrollen bei Malereien und im Auto- und Transportgewerbe
- Die drei Seen
- Hochwasser-Fachstelle
- Internationale Kommission zum Schutz des Genfersees
- Kursreihe betrieblicher Umweltschutz
- Private Kontrolle im betrieblichen Umweltschutz
- Regionaler Entwässerungsplan Birs
- Seesanierungen
- Seeschüttung
- Thur und ihre 2.Korrektion
- Umwelt-Checkliste für Baustellen
- Umweltvollzug auf Bundesbaustellen - Mustervereinbarung
- The International Cooperative Programme on Assessment and Monitoring Effects of Air Pollution on Rivers and Lakes (ICP Waters)