Lärm

In der Schweiz fühlen sich rund zwei Drittel der Bevölkerung durch Lärm gestört.

Gemäss der Lärmschutz-Verordnung (LSV) gelten Belastungen über den Immissionsgrenzwerten (IGW) als schädlich oder lästig. Demnach zeigt die Lärmbelastung hierzulande folgendes Bild:

  • Durch Strassenverkehrslärm ist tagsüber jede fünfte (ca. 1.6 Mio.) und in der Nacht jede sechste (ca.1.4 Mio.) Person an ihrem Wohnort betroffen.
  • Durch Eisenbahnlärm ist am Tag jede hundertste und in der Nacht jede fünfzigste Person betroffen. 
  • Durch Fluglärm ist am Tag jede hundertste Person betroffen.
  • Durch Strassenverkehrslärm sind rund 900‘000 Wohnungen, respektive Wohneinheiten am Tag betroffen. In der Nacht sind es knappe 800‘000 Wohneinheiten.
  • Wird der Schwellenwert der Weltgesundheitsorganisation WHO von 55 dB(A) am Tag angewandt, so sind in der Schweiz sogar 50% der Bevölkerung (rund 4 Mio. Personen) an ihrem Wohnort durch übermässigen Strassenverkehrslärm gestört

Im Rahmen des Vollzugs der LSV kommen den Kantone verschiedene Aufgaben zu.

  • Strassen: Erstellung Lärmbelastungskataster für bestehende Strasse, Strassensanierungsprogramme, Durchführung von Sanierungen und Schallschutzmassnahmen bei Verkehrsanlagen
  • Industrie: Erlass von Verfügungen für Anlagen
  • Bauvorhaben in lärmbelasteten Gebieten: Zustimmungen für Baubewilligungen erteilen
  • Schallschutzmassnahmen: Erlass von Verfügungen für Schallschutzmassnahmen, Programme für Kantons- und Gemeindestrassen beim Bund einreichen
  • Erschütterungen: Erlass von Verfügungen für Anlagen

Weiterführende Links:

Vollzugshilfen

WEITERE DOKUMENTE