Vollzugskoordination Bodenschutz Ostschweiz

Mit Hilfe von themenbezogenen "Vollzugsblättern" soll der Vollzug in der Ostschweiz und im Fürstentum Liechtenstein koordiniert werden.

Mit der Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) werden verschiedene Vollzugsaufgaben im Bereich Bodenschutz den Kantonen zugewiesen. Von der gemeinsamen Erarbeitung der vorliegenden Vollzugsblätter erhoffen sich die kantonalen Fachstellen, Doppelspurigkeiten zu vermeiden und Ressourcen zu sparen.
Die Vollzugsblätter dienen den Fachstellen als Richtlinien und Arbeitshilfen für den Vollzug. Zusätzliche Hilfsmittel (für die praktischen Anwender) müssen deshalb nach Verabschiedung der Vollzugsblätter durch die OCH/FL-Amtsvorsteher noch erarbeitet werden. Diese werden anschliessend von allen Ostschweizer Kantonen gemeinsam herausgegeben. Fragestellungen eidgenössischer Tragweite werden der Bundesbehörde überwiesen.

In einer ersten Phase wurden folgende sechs Schwerpunktthemen in einem Arbeitsblatt behandelt:
- Bodenüberwachung
- Vermeiden von Bodenverdichtung und Erosion
- Lenkung der Verschiebung von belasteten Böden
- Massnahmen beim Überschreiten der Richtwerte
- Massnahmen beim Überschreiten der Prüfwerte
- Massnahmen beim Überschreiten der Sanierungswerte

Aufgrund neuer Erkenntnisse können zu einem späteren Zeitpunkt weitere Themen beziehungsweise Arbeitsblätter dazukommen.

Es gilt nun, die Massnahmen erster Priorität zu konkretisieren. Im Jahr 2001 sollen die Bereiche "Bodenverschiebungen" und "Geländeauffüllungen" (FABO SH federführend) sowie "Bodenverdichtung und Erosion" (Federführung durch FABO GR) prioritär behandelt werden. Bei den "Bodenverschiebungen" sollen Kriterien, Massnahmen- und Checklisten für Bewilligungsverfahren sowie Standards für die Aufnahme in einen "Prüfperimeter Bodenverschiebungen" erarbeitet werden.

Die Projektleitung wird im Auftrag der Vorsteherkonferenz von Dr. P. Baumgartner, Vorsteher AfU GR, wahrgenommen. In der Arbeitsgruppe sind die Kantone AI, AR, SG, GL, TG, SH, GR, ZH und das Fürstentum Liechtenstein mit je einem Mitglied vertreten. Die ARGE-Mitglieder sind für die Kommunikation im eigenen Kanton zuständig.
Die Vollzugsblätter wurden innerhalb jedes Kantons bzw. des Fürstentums bei betroffenen Amtsstellen in Vernehmlassung gegeben (Landwirtschaft, Raumplanung, Forst, Tiefbauamt). Damit sollen die Vollzugsabsichten breit abgestützt werden. Der Ordner wurde an der Regionalkonferenz der ostschweizer Amtsvorsteher verabschiedet. Er kann beim Amt für Natur und Umwelt des Kantons Graubünden bezogen werden.

Links

Contact

Ordner mit Vollzugsblättern können beim Amt für Natur und Umwelt des Kantons Graubünden bezogen werden:
Remo Fehr

retour