Branchenlösung für Kontrollen bei Malereien und im Auto- und Transportgewerbe
Einführung einer gemeinsamen Branchenlösung für die Umwelt- und Gewässerschutztechnischen Kontrollen bei den Malereien sowie im Auto- und Transportgewerbe in den Zentralschweizer Kantonen (LU, ZG, UR, NW, OW, SZ)
Das Gewässerschutzgesetz und das Umweltschutzgesetz ermöglichen den Kantonen für den Vollzug, insbesondere für die Kontrolle und Überwachung öffentlich-rechtliche Körperschaften und Private beizuziehen. Branchenvereinbarungen sind daher mögliche Lösungen um Kosten einzusparen und den personellen Ressourcenbedarf zu reduzieren. Branchenvereinbarungen sind in den letzten Jahren von verschiedenen Kantonen eingeführt worden. Im Sinne der Harmonisierung im Umweltschutz und der Ressourcenoptimierung sind gesamtschweizerische Branchenvereinbarungen äusserst sinnvoll. Einige wenige gesamtschweizerische Lösungen in Branchen mit einfachen Verhältnissen sind auch bereits eingeführt. Andere Branchenlösungen sind auf kantonaler Ebene entwickelt worden, eine Ausweitung auf die gesamtschweizerische Ebene scheint momentan nicht machbar, sollte aber angestrebt werden.
Durch die sehr gut etablierte Zusammenarbeit der Zentralschweizer Kantone im Gewässerschutz- und Umweltschutzbereich ist es sinnvoll, zumindest regionale Branchenlösungen einzuführen. Die Sachbearbeiter der Zentralschweizer Kantone diskutierten die Möglichkeiten und die Vorsteher der Gewässer- und Umweltschutzfachstellen der Kantone erteilten an der Sitzung vom 16. Dezember 2004 dem Projektteam einen entsprechenden Auftrag. Vorerst wird je eine Lösungen für das Malerei- und Autogewerbe angestrebt, eine spätere Ausdehnung auf weitere Branchen ist erwünscht.
Das Projektteam erarbeitete bis Ende 2005 ein allgemeines Konzept mit Antrag an die ZCH-Vorsteher (Kostentragung, Harmonisierung der Kontrollen, Vorgehen bei Nichtverbandsmitglie-dern, ZCH-weites Merkblatt), welches das Vorgehen bei den Malereien und Garagen konkret auf-zeigt.
Angestrebte Ziele:
· Gemeinsamer, harmonisierter und effizienter Vollzug.
· Entwicklung eines generellen Konzeptes im Bereich von Branchenlösungen.
· Entwurf eines ZCH- Merkblattes für das Autogewerbe und die Malerbranche.
· Gemeinsames Handbuch für die Beratung und Kontrolle bei beiden Branchen.
· Die Kontrollen sollen vollumfänglich verrechnet werden
Documents
Titel | Volume | Date |
---|---|---|
Merkblatt Umweltschutz beim Unterhalt von Fahrzeugen |
1 MB | 21.03.2008 |
Merkblatt Abwasser, Abfälle und Emissionen im Malereigewerbe |
670 KB | 21.03.2008 |
Links
Contact
Umwelt- und Gewässerschutzfachstellen der jeweiligen Kantone (siehe Merkblätter)