Anlaufstelle für Gewässerschutzkontrollen bei Pflanzenschutzmittel verwendenden Betrieben ausserhalb der Landwirtschaft

Die Kantone sind seit Anfang 2023 verpflichtet, die Befüll- und Waschplätze von Verwenderinnen und Verwendern von Pflanzenschutzmittel-Spritzen auf ihre Gewässerschutzkonformität zu kontrollieren (Art. 47a GSchV). Bei den Gewässerschutzkontrollen auf Pflanzenschutzmittel verwendenden Betrieben ausserhalb der Landwirtschaft handelt es sich um ein neues Thema mit wenig Erfahrungswerten. Das BAFU hat deshalb zusammen mit der KVU eine Anlaufstelle für kantonale Fach- und Kontrollstellen geschaffen. Die Anlaufstelle soll die Harmonisierung der Gewässerschutzkontrollen ausserhalb der Landwirtschaft fördern, die Kantone bei der Einführung der Kontrollen unterstützen, Fragen der kantonalen Fach- und Kontrollstellen klären und den Austausch unter den Kantonen fördern.