Natur und Landschaft

Die Schweiz zeichnet sich durch eine grosse Vielfalt unterschiedlichster Landschaften aus. Zahlreiche von ihnen sind einzigartig oder von besonderer Schönheit und verdienen als Objekte von nationaler oder internationaler Bedeutung einen besonderen Schutzstatus. Angesichts der Bedeutung von Landschaften für die Lebensqualität, Identität und Wohlfahrt der Schweiz gilt es, der Landschaftsqualität überall Sorge zu tragen und die Möglichkeiten, sie zu steigern auszuschöpfen.

Regelungen zum Schutz der Natur und Landschaft finden sich in:

  • Natur- und Heimatschutzgesetzgebung
  • Verordnung über Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler VBLN
  • Pärkeverordnung
  • Nationalparkgesetz
  • Bundesgesetzgebung über Fuss- und Wanderwege

Nicht alle KVU-Mitglieder leiten den Bereich Landschaft und Natur. Die Vollzugsstellen sind je nach Kanton einem andern Amt zugeteilt. Die Adressen finden sich hier:

http://www.kvu.ch/de/adressen/natur-und-landschaft

Die Leiter der Fachstellen für Natur und Landschaft aller Kantone der Schweiz haben sich zur Konferenz der Beauftragten für Natur- und Landschaftsschutz (KBNL) zusammengeschlossen.

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