Stoffe und Produkte

In der Schweiz werden circa 20'000 Stoffe hergestellt und im Haushalt, im Garten, in der Landwirtschaft oder in der industriellen Produktion verwendet. Die Verwendung von vielen Stoffen unterliegt einer Bewilligungspflicht oder sie sind gar verboten. Viele Stoffe sind aber auch heute noch nicht oder nur ungenügend geprüft. Die Umwelt ist vielerorts mit Schadstoffen belastet und Massnahmen müssen besonders bei schwer abbaubaren und toxischen Stoffen getroffen werden.

Für den Vollzug des Chemikalienrecht sind die Kantone zuständig. Dabei steht die Marktüberwachung von Stoffen, Zubereitungen, Biozidprodukten, Pflanzenschutzmitteln und Düngern im Vordergrund.

Die Vollzugsstellen sind je nach Kanton einem andern Amt zugeteilt. In einigen Kantonen sind sie bei den Kantonalen Laboratorien (Lebensmittelkontrolle) angesiedelt. In anderen Kantonen sind sie Teil der Umweltschutzämter oder gehören zum Bereich der Kantonsapotheker. In mehreren Kantonen vollziehen die Chemikalien-Fachstellen ausserdem weitere Gesetzgebungen wie die Störfallverordnung, die Gefahrgutbeauftragen-Verordnung und weitere Umweltschutz-Gesetzgebungen (Altlasten, Abwasser). Einige betreiben noch die Sammelstellen für Sonderabfälle.

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